Leistungsschmutzrecht. Der Bundestag zum Thema „Leistungsschutzrecht“. Das Leistungsschutzrecht soll deutschen Verlegern ermöglichen, von Suchmaschinen oder ähnlichen Dienstleistern wie News-Aggregatoren Geld zu verlangen, wenn die auf ihre Internetangebote verweisen. Was steckt dahinter? Der Staatsminister der Bundeskanzlerin ist Eckart von Klaeden, der Bruder ist von Dietrich von Klaeden vom Axel-Springer-Verlag. Alles klar? Profitieren würden Großverlage, nicht profitieren würden Kleinverlage. Nebenbei ist der bisherige Gesetzentwurf offenbar so unklar formuliert, dass er ein Eldorado für findige Abmahnanwälte werden könnte. Letztlich geht es um die Freiheit im Internet. Wem wäre damit genutzt, wenn sich nicht mehr alle Seiten über Suchmaschinen finden lassen? Der Witz der Sache ist auch, dass die Verleger die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen ihrer Beiträge sowieso schon längst blocken können. Dafür brauchen sie kein Gesetz. Will die Bundesregierung den Springer-Verlag vor der Wahl gewogen stimmen und ihm trotz Rekordergebnissen eine neue Einnahmequelle bescheren? Kommentieren.
3 Responses to “Leistungsschutzrecht”
[…] verbreiten – und die etablierten Medien hinken hinterher. Den Verlegern wird dabei ihr Leistungsschutzrecht auch nicht […]
[…] Über das Leistungsschutzrecht war hier schon zu lesen. Es hat den Bundestag passiert. Wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben […]
[…] Stand: 1. März 2013, jener Verlage bzw. Verlags-Webseiten und Verlags-Internetangebote, die das Leistungsschutzrecht […]