Es begab sich aber im Februar dieses Jahres in Leipzig, dass eine Soltauer Grundschullehrerin vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen war, weil sie mit ihrem Begehren der Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall – der zuvor vor einem Verwaltungsgericht positiven Zuspruch erfahren hatte, um hernach bei einem Oberverwaltungsgericht einen Negativ-Bescheid zu erhalten – zunächst gescheitert war. Ihr Begehren war, dass ihr Gerechtigkeit zuteil werden möge, ein Aufmerken gegenüber ihrer Borreliose-Erkrankung forderte sie ein.
Doch während die einen meinten, Zeckenbisse seien ein schwer erträgliches Spiel im Reigen des Lehreralltags, gaben die anderen zu Protokoll, dies sei nicht als typisches Lehrerrisiko anzusehen. So taumelt die arme Frau vom Ungemach des Zeckenbisses zur Ungerechtigkeit des Deutschen Rechts-Systems.
Doch weit gefehlt! Wie nun zu erfahren war, hatte auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sich mit einem Fall schweren Zeckenbisses zu befassen. Hier hatte das Kleintier vom kleinsten Zeh des rechten Fußes eines „Technischen Regierungsamtsrates des Eisenbahnbundesamtes“ gekostet. Der hatte nicht lange gefackelt, sondern direkt geklagt – nicht gegen die Zecke, vielmehr ging es wieder um die Anerkennung des Bisses als Dienstunfall.
Das Gericht stellt fest, Mrs. Zecke habe sich „durch ihren Biss einen unmittelbaren Zugang zu der Blutbahn verschafft“, um diese zu befallen. Dies sei nicht das übliche Risiko für den Kläger, der sich aussendienstmäßig im Gestrüpp von Gleisanlagen zu verdingen hatte. Deshalb gab es der Klage statt. Und die Sprache des Gerichtes verstand er als Beamte sicher gut.